Stipendien fürs Auslandschuljahr

Viele Träger bieten ein Teilzeit- oder Vollzeitstipendium an, eine gute Sache für Schüler, die eins ergattern.

Indes werden die nicht ganz selbstlos vergeben, sondern auch deshalb, weil damit mehr Kontakte und Vermittlungen zustande kommen. 

Das macht sich gegenüber der Öffentlichkeit natürlich immer gut und wird in Form von Pressemeldungen von Zeitungen und Zeitschriften gerne aufgenommen und verbreitet. Welche Aussichten bestehen, mit wievielen Bewerbern man konkurriert, bleibt meist verborgen. 

Man sollte einen Versuch nicht auslassen, sich aber dennoch nicht auf einen Glücksfall verlassen, sondern sich um weitere Stipendien bzw. Finanzquellen bemühen.

 

Oft wird das Stipendium in Gestalt eines Nachlasses auf den Programmpreis vergeben, z.B. als Rabatt von fünfhundert oder tausend Euro. Bedingung sind natürlich immer gute Schulnoten - wer wollte schon "schlechte" Schüler fördern? - sowie Bedürftigkeit. Eltern, die auf eine Förderung angewiesen sind, vergewissern sich besser vor einer Anmeldung über mögliche Nachlässe. Auch diese Form der Förderung ist weniger fromm, als sie scheint, denn die doch hohen Teilnehmerpreise lassen über die Anzahl der Bewerber gerechnet sicherlich genug Spielraum. Wären diese verkappten Rabatte nicht in den Preisen eingerechnet, so wären sie gar nicht möglich.

Auf jeden Fall, ist wer immer zugebissen hat, auch mit im Boot und kein verlorener Kunde. Schüler und Eltern freut´s.

 

Einige stipendienvergebende Vermittler: 

  • AFS Interkulturelle Begegnungen, afs.de (Teilstipendien nach sozialen Kriterien. Unter Beteiligung anderer Institutionen wie Stiftungen, Unternehmen und Einzelspendern.
  • EF (Teil- und Vollstipendien), ef-deutschland.de
  • Travelworks, schueleraustausch-international.de
  • YFU, Deutsches Youth for Understanding Komitee, yfu.org, yfu.de
  • Parlamentarisches Partnerschaftsprogramm (PPP) (Stipendiengeber: Deutscher Bundestag u. Amerikanischer Kongress. Auch Übernahme der Kosten für Flug, Versicherung und fürs Programm selbst. 

Das PPP wurde 1983 aus Anlass des 300. Jahrestages der ersten deutschen Einwanderung gemeinsam vom Kongress der USA und dem Deutschen Bundestag aus der Taufe gehoben. Dieses Austauschprogramm soll jungen Leuten, Schülern aber auch Berufstätige in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermitteln.

Bundesweit werden jährlich 350 Stipendien ausgeschrieben, davon gehen 250 an Schüler, hundert an junge Berufstätige.

 

Im Gegenzug verbringt dieselbe Zahl junger Amerikaner ein Jahr in Deutschland. Wer einen aufnehmen könnte, hätte auch so eine gute Möglichkeit, "Amerika" aus erster Hand kennenzulernen ...

Per Auslands-BAföG in die USA

Ausbildungsförderungsgesetz

Das Bafög existiert nicht nur in der bekannten Form im Inland, sondern auch als Ausland-Bafög. Die Bundesregierung greift also guten und bedürftigen Schülern unter die Arme.

 

Bewerbung

Natürlich so früh wie möglich. Rund sechs Monate vor Beginn des Abfluges dürften angemessen sein. Auch spätere Bewerbungen sind bis kurz vor der Abreise möglich, mit der Folge, dass das Bafög auch erst viel später  ausgezahlt wird, u.U. sogar erst nach der Rückkehr. 

Hinweis: bei allen Kontakten stets nach dem Namen des Zuständigen sowie seiner Durchwahl und allgemeinen Erreichbarkeit fragen. Ferner möglichst auch die persönliche Mailadresse im Amt notieren. 

 

Dokumente

Eine Aufnahme in das Programm bedeutet in der Regel auch, dass die Leistungen eines Gastschülers in spe ausreichend sind, um eine Förderung zu begründen. Die andere Frage ist dann die Leistungsfähigkeit der Eltern, oder anders ausgedrückt, die Bedürftigkeit des Schülers.

Vorteile hat, wer schon mal Inlands-BAföG bezogen oder zumindest beantragt hat, da die Unterlagen teils identisch sind. 

Die Antragstellung erfolgt durch Ausfüllen der Formblätter 1, 2, 3 und 5 sowie fürs Auslands-BAföG zusätzlich Formblatt 6.

Die Zuständigkeit der BAföG-Ämter richtet sich nach dem Zielland.

In der Regel werden immer einige Unterlagen nachzureichen sein. Es ergibt allerdings keinen Sinn, mit der Antragstellung warten zu wollen, bis alle Dokumente fertig auf dem Tisch liegen - der perfekte Antrag sozusagen. 

Beizubringen sind beispielsweise die Annahmebestätigung der ausländischen Schule, ein etwaiger Bescheid über ein Stipendium, sofern beantragt bzw. genehmigt oder abgelehnt, der Nachweis über Zahlung inländischer Krankenkassenbeiträge, sofern der Schüler nicht bei den Eltern mitversichert ist, Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung, die normalerweise über den Träger abgeschlossen wird.

Einmal in den USA ist noch eine Bescheinigung der Schule über den ordentlichen Schulbesuch beizubringen. 

 

Fristen

Das BAföG-Amt wird oft Fristen setzen, bis zu denen bestimmte Unterlagen einzureichen sind. Die werden in der Praxis nicht so gehandhabt, dass sie zu Ausschluß aus dem Verfahren führen würden. Ein Anruf bei Sachbearbeiter oder eine Mail mit einer Erläuterung zur Verzögerung ist oft ausreichend, um den Antrag in Gang zu halten und etwaige Ansprüche nicht verwirken zu lassen. 

 

Höhe der Zahlungen

Zunächst haben alle Inlands-BAföG-Bezieher gute Chancen auch das Auslands-BAföG zu ergattern. Grundsätzlich sind 1.200 € Zuschuss für den Flug und bis zu 4.800 € für den Aufenthalt, Trägergebühren usw. möglich. Unter Umständen werden auch noch weitere Zuschüsse gewährt, z.B. für eine Auslandskrankenversicherung über den Träger sowie für eine Krankenzusatzversicherung sofern sie hierzulande anfiele.

Mit dem Bafög-Amt ist zu klären, welche Zuschüsse zu erstatten sind. Es kann sein, dass die Reisekosten sowie ein Teil der Programmkosten nicht als Darlehen, sondern als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.

Zuständige Stellen zum Auslandsbafög: Darüber, welches BAföG zuständig ist, informiert man sich am besten bei den lokalen Schulbehörden oder seiner Schule selbst. 

 

Auszahlungstermin

Bei rechtzeitiger Bewerbung kann die erste Zahlung noch vor dem Abflug eintreffen. Sollte der Flug normalerweise über mehrere Monate verteilt ausgezahlt werden, so lässt sich ein formlosen Antrag auf Einmalzahlung stellen. Sollten die Programmgebühren oder ein Teil davon erstattungsfähig sein, so verhält es sich so, dass diese erst vorzustrecken sind und erst darauf erstattet werden. 

So, wer nun ein Stipendium zu ergattern hofft, mache sich hier schlau und berichte mal von seinen Erfahrungen. 

Geldquellen: Zaster muss her

Verwandte, Freunde, Unterstützerkreis, Medien ...

Bei den meisten Austauschschülern werden Eltern, Großeltern und weitere Verwandte zusammenlegen müssen, so dass gute Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Bessere Chancen im Leben, ausgezeichnete Fremdsprachkenntnisse, Selbständigkeit ... sind gute Argumente. Vielleicht aber auch, dass man niemanden mehr während der Abwesenheit ärgern kann ... 

Weitere Möglichkeiten ergeben sich vielleicht dadurch, dass man ein Abkommen mit der Lokalzeitung schließen und in regelmäßigen Abständen eine Kolumne mit interessanten Geschichten aus der Wahlheimat liefern kann. 

 

Finanzierung vor Ort: Jobben

Auch Gastschüler dürfen in den meisten Ländern die üblichen Schülerjobs wie ihre Mitschüler auch annehmen, also Aushilfsarbeiten, Kinderbetreuung u.ä. Das ist natürlich keine große Lösung, nichts womit fest gerechnet werden und eine Entscheidung abhängig gemacht werden dürfte.

Viele Träger untersagen das auch, so dass man sich vorher schlau machen sollte.