Rückkehr an die deutsche Schule

Zeugnisanerkennung

Die Frage nach der Anerkennung von in den USA erbrachten Schulleistungen taucht immer wieder auf und lässt sich leider nicht einheitlich beantworten.
Grundsätzlich gilt, dass eine Anerkennung nur dann möglich ist, wenn die deutsche Schulleitung sich als erste Instanz damit einverstanden erklärt. Dabei stehen die Aussichten auf die Anerkennung von Leistungen, die in der elften Jahrgangsstufe erbracht wurden, wesentlich besser als für solche der zwölften Jahrgangsstufe der Highschool. Da in Deutschland ab der elften oder zwölften Jahrgangsstufe die Punkte fürs Abitur zählen, ist hier die Wiederaufnahme nach einem Jahr in die dreizehnte Jahrgangsstufe nicht möglich.

Hinzu kommt, dass man in den USA aufgrund dessen, dass alltäglich die gleichen Stunden gehalten werden, oft weniger Fächer besucht als zu Hause. Taucht dann noch der Wunsch auf, den High-School-Abschluss zu erwerben, müssen zusätzliche, für z.B. das deutsche Abitur unerhebliche Fächer (etwa Health) in den Stundenplan gesetzt werden.
Zudem ist das Fächerangebot der Highschool meist so umfassend und interessant, dass viele Schüler oft gerne zusätzliche Kurse besuchen möchte, z.B. "driver's education", Schreibmaschinenschreiben, musikalische Fächer, Drama-Theater, Soziologie, Philosophie etc.
Es ist ratsam, sich gleich vor Programmbeginn darüber klar zu werden, welche akademischen Ziele in den USA erreicht werden sollen.

Da die Ab- und erneute Anmeldung an der eigenen Schule vorgeschrieben ist, sollte man sich bei dieser Gelegenheit mit der Schulleitung in Verbindung setzen und die eigenen Wünsche äußern.
Von der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde grundsätzlich die Übernahme amerikanischer Noten ins deutsche Punktesystem ausgeschlossen. Dadurch entfällt die Möglichkeit, einen nach der deutschen elften Jahrgangsstufe erfolgten Besuch der amerikanischen zwölften Jahrgangsstufe anerkennen zu lassen. Beim Besuch der elften Jahrgangsstufe nach in Deutschland abgeschlossener zehnten Klasse besteht hingegen die Möglichkeit, durch eine Aufnahmeprüfung den Unterricht der 12. Klasse auf Probe besuchen zu dürfen oder durch entsprechend gute schulische Leistungen vor dem Aufenthalt den Verlust eines ganzen Schuljahres zu verhindern. Hierbei muss auf die Besonderheiten in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen hingewiesen werden, wo für den Fall der Anerkennung bereits vor Programmbeginn bestimmte Fächervorgaben für den US-Aufenthalt von der deutschen Schule gestellt werden.

Als nächsthöhere Anlaufinstitution neben der eigenen Schulleitung gelten die Kultusministerien sowie die Zeugnisanerkennungsstellen des jeweiligen Ministerialbeauftragten (in der Landeshauptstadt zu finden).