Notfall, Unfall, Gepäckverlust

Von den Teilnehmern der U.S. Highschool-Programme wird der Nachweis einer Kranken- und Unfallversicherung verlangt, die auch die Rückführungskosten bei medizinischer Notwendigkeit bzw. Tod deckt. Bei vielen Anbietern ist der Abschluss eines kompletten Versicherungspaketes, das u.a. Kranken-, Unfall-, Reisegepäck- sowie Haftpflichtversicherung, oft auch eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet, Voraussetzung zur Teilnahme am Programm.

Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages zu einem High-School-Programm sind einige Punkte zu beachten:

  • Es muss eine Deckungszusage für den außereuropäischen Auslandsaufenthalt enthalten sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft muss in den USA anerkannt sein und dort eine Vertretung besitzen.
  • Diese Vertretung muss für den Anrufer in den USA kostenlos über eine 1-800-Rufnummer erreichbar sein.

Bei Abschluss eines Versicherungspaketes über den Veranstalter (meist mit zusätzlichen Kosten verbunden) sind diese Punkte erfüllt. Schließt man anderweitig Versicherungsverträge ab, so sollte man die Versicherungsgesellschaft auf diese Punkte ansprechen. Besonders beachten sollte man die Liste der nicht gedeckten Risiken und ggf. Zusatzversicherungen abschließen.

Haftpflichtversicherung

Gewöhnlich ist durch eine Programmteilnahme eine Haftpflichtversicherung für Sachschäden bis zu einem bestimmten Betrag inbegriffen. Einzelheiten sind von den Veranstaltern zu erfahren.

Krankenversicherung

Zwischen den USA und Deutschland besteht kein Sozialabkommen, wodurch die gesetzlichen Krankenkassen auch keine Behandlungskosten erstatten.
Bei Abschluss einer Krankenversicherung über den Veranstalter wird man durch die amerikanischen Partnerverbände mit einem Versicherungsschutz ausgestattet, der folgende Leistungen im Regelfall nicht deckt:

  • Zahnarztbehandlung, die nicht auf Unfall oder sonstige äußere Einwirkungen zurückzuführen ist
  • Schwangerschaft
  • Verletzungen aus Selbstmordversuchen
  • Zahnspangenbehandlung
  • Brille

Medizinische Behandlung

Die Arztrechnungen sind in den USA meist sogleich gegen Beleg in bar oder per Kreditkarte zu begleichen. Die Behandlungen sollte man nur in Verbindung mit der Versicherungskarte, vom amerikanischen Partner ausgegeben, durchführen lassen.
Dieser Versicherungsnachweis enthält alle Angaben, die der Arzt bzw. das Krankenhaus zur Identifizierung des Versicherten und des Versicherungsschutzes benötigt. Eine telefonische Rücksprache des Arztes bzw. Krankenhauses mit der Versicherungsgesellschaft vor Behandlungsbeginn zur Feststellung des Versicherungsumfanges ist empfehlenswert. Der Versicherungsausweis ist bei der Aufnahme vor Behandlungsbeginn vorzulegen.
Für nicht gedeckte Behandlungskosten ist eine private, befristete Zusatz-Krankenversicherung für das außereuropäische Ausland eine mögliche Lösung.

Unfallversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes muss eine Unfallversicherung bestehen, wobei sich die Gesamtsumme aller Leistungen im Falle von Invalidität oder Tod als Folge eines Unfalls (bis zwölf Monate nach dem Unfallgeschehen) meist zwischen 60.000 und 90.500 $ bewegt.

Reisegepäckversicherung

Mit dem Kauf des Flugscheins wird auch eine Reisegepäckversicherung erworben.
Die Haftung bei Verlust, verspäteter Auslieferung oder Beschädigung des Gepäcks ist beschränkt, es sei denn, dass vor Gepäckaufgabe ein höherer Wert deklariert und Zuschläge entrichtet worden sind.
Weitere Auskünfte, insbesondere auch über Gepäckgrößen und -bestimmungen erteilen die Fluggesellschaften.
Da die Veranstalter gerade die Versicherungen sehr unterschiedlich handhaben, empfiehlt es sich, die Versicherungsverträge ggf. mit Hilfe eines Fachmannes genau unter die Lupe zu nehmen. Erschwerend kommt oft hinzu, dass die Verträge der amerikanischen Leistungsträger natürlich auf Englisch abgefasst sind. Hierbei sollte man eine deutsche Übersetzung, insbesondere mit Aufzählung der gedeckten bzw. nicht gedeckten Risiken verlangen.