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Anbieter

In den deutschsprachigen Ländern befassen sich rund fünfzig bis sechzig Entsender mit Austauschprogrammen.
Was die USA betrifft, so gibt es welche, die mit einer eigenen Niederlassung hier oder einem einzigen Partner arbeiten, während andere mit einer Reihe Agenturen ganz unterschiedlichen Namens kooperieren, die auch weiteren Angebote haben, wie Sprachreisen, Aupair-Aufenthalte usw.
Diese Agenturen arbeiten den US-Gastschuljahrveranstaltern zu, den Trägern also, indem sie ihnen einige Arbeit abnehmen, wie die die Auswahl der Bewerber, die ordnungsgemäße Übermittlung vollständig und fehlerlos ausgefüllter Unterlagen, Durchführung von Bewerbungsgesprächen usw.

Viele Veranstalter gehören einem mindestens einem Qualitätsverband an, wie dem DFH Deutsche Fachverband HighSchool e.V. (Frankfurt/Main), dem BundesForum Kinder- und Jugendreisen e.V. (Berlin), und der aja Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen e.V. (Berlin). In den USA sind der CSIET Council on Standards for international educational travel (Alexandria) und als internationaler Verband die World Youth Student & Educational Travel Confederation (Amsterdam) zu nennen.
Ein Auswahlkriterium kann auch sein, wielange ein Anbieter bereits am Markt ist.

Rechtsformen - Gmbh versus Verein?

Die Agenturen oder Partner hier können als ganz normale Unternehmen, z.B. als Einzelunternehmen, GmbH oder auch als Vereine auftreten.
Vermittler, die sich als Verein präsentieren, tragen folglich ein "e.V." im Namen und weisen manchmal besonders darauf hin. Letzteres vermutlich deswegen, weil Vereine allgemein besonderes Vertrauen genießen, da angenommen wird, ihre "Gemeinnützigkeit" bedeute irgendwie "Selbstlosigkeit" oder sie würden irgendwie "ehrenamtlich" tätig sein. Manchmal, bei genauem Hinsehen, existieren Vermittler auch in doppelter Form sozusagen.
Das lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Qualität und Verläßlichkeit zu, sondern besagt nur etwas über die steuerliche Behandlung.
Ein Verein darf eben keinen "Gewinn" machen. "Droht" ihm einer, so kann er ihn in Gehältern wegdrücken oder er tätigt halt andere Ausgaben.
Die Entscheidung für oder gegen einen Veranstalter sollte stets aufgrund seiner Leistung, nie aufgrund seiner Rechtsform fallen.

In der Regel besuchen Gastschüler öffentliche Schulen in den USA, aber auch Privatschulen werden in letzter Zeit angeboten.