Krankheitsvorsorge und Visum

Da die Vorbereitungen nun in die letzte Phase traten, waren spätestens jetzt alle Fragen, Reise und Aufenthalt betreffend, zu klären.
Obwohl ich schon durch den amerikanischen Partnerverband einen umfangreichen Krankenversicherungsschutz hatte, wurden die Versicherungsleistungen von unserer Krankenversicherung hier auf das außereuropäische Ausland ausgedehnt. Nützlich ist hierbei eine ggf. zeitlich begrenzte private Krankenversicherung. Eine schriftliche Bestätigung dieser Vereinbarung sollte natürlich auch unbedingt erfolgen (s. "Versicherungen"). xxx

Weiterhin waren Bescheinigungen notwendig, um mich in meinem Gymnasium abzumelden, und um gleichzeitig eine Wiederaufnahme nach dem USA-Aufenthalt zu beantragen.
In meinem Fall entstand zusätzlich eine besondere Situation, da ich bis zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr vollendet hatte. Dadurch war ich vom zuständigen Kreiswehrersatzamt bereits erfasst. Nach den Bestimmungen war daher das Verlassen des Bundesgebietes für mehr als drei Monate zusätzlich zu beantragen. Dies geschah mit einem formlosen Brief an das Kreiswehrersatzamt, das die Erlaubnis postwendend erteilte.

Man hätte nun glauben können, der Papierkram sei jetzt erledigt gewesen, aber weit gefehlt.
Zwei Wochen vor dem Flug erhielt ich die Unterlagen für den Visumsantrag (Codenummer IAP-66). Da mir nun nicht mehr allzuviel Zeit blieb, gab es keine andere Möglichkeit, als zu dem für meinen Wohnort zuständigen Konsulat in Frankfurt zu fahren xxx (s. "Anhang Adressen"). Bevor man diese Reise unternahm, musste man einige Monate vorher schon in jedem Fall überprüfen, ob der Pass mehr als ein halbes Jahr über den Zeitpunkt der Abreise aus den USA hinaus gültig war (s. auch "Pass, Visum").
In Frankfurt angekommen, konnte ich feststellen, dass zur Visumbeschaffung viel Zeit einzurechnen ist. Nach mehrstündiger Wartezeit hielt ich schließlich das Visum in Händen, wobei noch zusätzliche Anlagen für die amerikanischen Behörden in meinen Pass eingeheftet wurden (s. "Visum").