Förderung
Ausbildungsförderungsgesetz
Das Bafög existiert nicht nur in der bekannten Form im Inland, sondern auch als Ausland-Bafög. Die Bundesregierung greift also guten und bedürftigen Schülern unter die Arme.
Bewerbung
Natürlich so früh wie möglich. Rund sechs Monate vor Beginn des Abfluges dürften angemessen sein. Auch spätere Bewerbungen sind bis kurz vor der Abreise möglich, mit der Folge, dass das Bafög auch erst viel später ausgezahlt wird, u.U. sogar erst nach der Rückkehr.
Hinweis: bei allen Kontakten stets nach dem Namen des Zuständigen sowie seiner Durchwahl und allgemeinen Erreichbarkeit fragen. Ferner möglichst auch die persönliche Mailadresse im Amt notieren.
Dokumente
Eine Aufnahme in das Programm bedeutet in der Regel auch, dass die Leistungen eines Gastschülers in spe ausreichend sind, um eine Förderung zu begründen. Die andere Frage ist dann die Leistungsfähigkeit der Eltern, oder anders ausgedrückt, die Bedürftigkeit des Schülers.
Vorteile hat, wer schon mal Inlands-BAföG bezogen oder zumindest beantragt hat, da die Unterlagen teils identisch sind.
Die Antragstellung erfolgt durch Ausfüllen der Formblätter 1, 2, 3 und 5 sowie fürs Auslands-BAföG zusätzlich Formblatt 6.
Die Zuständigkeit der BAföG-Ämter richtet sich nach dem Zielland.
In der Regel werden immer einige Unterlagen nachzureichen sein. Es ergibt allerdings keinen Sinn, mit der Antragstellung warten zu wollen, bis alle Dokumente fertig auf dem Tisch liegen - der perfekte Antrag sozusagen.
Beizubringen sind beispielsweise die Annahmebestätigung der ausländischen Schule, ein etwaiger Bescheid über ein Stipendium, sofern beantragt bzw. genehmigt oder abgelehnt, der Nachweis über Zahlung inländischer Krankenkassenbeiträge, sofern der Schüler nicht bei den Eltern mitversichert ist, Bescheinigung über eine Auslandskrankenversicherung, die normalerweise über den Träger abgeschlossen wird.
Einmal in den USA ist noch eine Bescheinigung der Schule über den ordentlichen Schulbesuch beizubringen.
Fristen
Das BAföG-Amt wird oft Fristen setzen, bis zu denen bestimmte Unterlagen einzureichen sind. Die werden in der Praxis nicht so gehandhabt, dass sie zu Ausschluß aus dem Verfahren führen würden. Ein Anruf bei Sachbearbeiter oder eine Mail mit einer Erläuterung zur Verzögerung ist oft ausreichend, um den Antrag in Gang zu halten und etwaige Ansprüche nicht verwirken zu lassen.
Höhe der Zahlungen
Zunächst haben alle Inlands-BAföG-Bezieher gute Chancen auch das Auslands-BAföG zu ergattern. Grundsätzlich sind 1.200 € Zuschuss für den Flug und bis zu 4.800 € für den Aufenthalt, Trägergebühren usw. möglich. Unter Umständen werden auch noch weitere Zuschüsse gewährt, z.B. für eine Auslandskrankenversicherung über den Träger sowie für eine Krankenzusatzversicherung sofern sie hierzulande anfiele.
Mit dem Bafög-Amt ist zu klären, welche Zuschüsse zu erstatten sind. Es kann sein, dass die Reisekosten sowie ein Teil der Programmkosten nicht als Darlehen, sondern als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt wird.
Zuständige Stellen zum Auslandsbafög
Darüber, welches BAföG zuständig ist, informiert man sich am besten bei den lokalen Schulbehörden oder seiner Schule selbst.
Auszahlungstermin
Bei rechtzeitiger Bewerbung kann die erste Zahlung noch vor dem Abflug eintreffen. Sollte der Flug normalerweise über mehrere Monate verteilt ausgezahlt werden, so lässt sich ein formlosen Antrag auf Einmalzahlung stellen. Sollten die Programmgebühren oder ein Teil davon erstattungsfähig sein, so verhält es sich so, dass diese erst vorzustrecken sind und erst darauf erstattet werden.
So, wer nun ein Stipendium zu ergattern hofft, mache sich hier schlau und berichte mal von seinen Erfahrungen.

